Mietbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Pop-Up Disco Vermietung

§ 1 Vertragsgegenstand

  1. Der Vermieter stellt dem Mieter für die vereinbarte Mietdauer die mobile „Pop-Up Disco“, einschließlich der im Angebot/Leistungsbeschreibung genannten Komponenten (z. B. Tonanlage, Lichttechnik, Nebelmaschine, Dekoration) zur Verfügung.
  2. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Buchungsbestätigung.

§ 2 Mietparteien

  1. Vermieter: Patrick Völker, Linnicher Str. 54, 52445 Titz
  2. Mieter: Die in der Buchungsbestätigung genannte Person oder Firma.

§ 3 Mietdauer

  1. Die Mietdauer beginnt und endet zu den in der Buchungsbestätigung genannten Zeitpunkten.
  2. Eine Verlängerung der Mietdauer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

§ 4 Mietpreis und Zahlungsbedingungen

  1. Der Mietpreis ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Buchungsbestätigung.
  2. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Mietpreis spätestens am Aufbautag, vor Übergabe der Mietsache zu zahlen.

§ 5 Kaution

  1. Bei Übernahme der Mietsache ist eine Kaution von 200 Euro in Bar zu hinterlegen.
  2.  Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Mietsache und Abzug eventueller Schadensersatzansprüche innerhalb von sieben Tagen zurückerstattet.

§ 6 Leistungsumfang, Aufbau und Abbau

  1. Der Vermieter übernimmt – sofern nicht anders vereinbart – Lieferung, Aufbau, Abbau und Abtransport der Mietsache.
  2. Der Mieter sorgt für einen geeigneten und sicheren Aufbauort, ausreichende Stromversorgung sowie gegebenenfalls notwendige Genehmigungen.
  3. Änderungen am Aufbau oder an der Technik dürfen nur durch den Vermieter oder dessen Personal vorgenommen werden.

§ 7 Haftung und Pflichten des Mieters

  1. Der Mieter haftet für alle während der Mietdauer entstehenden Schäden an der Mietsache, soweit diese nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind.
  2. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache pfleglich zu behandeln und sie ausschließlich bestimmungsgemäß zu nutzen.
  3. Für Störungen oder Ausfälle, die auf höhere Gewalt (z. B. Stromausfall, extreme Witterung, behördliche Anordnungen) zurückzuführen sind, übernimmt der Vermieter keine Haftung.
  4. Die versicherungstechnische Verantwortung gegen Beschädigung, Diebstahl, Feuer- und Sturmschäden wird ohne Einschränkungen auf den Mieter übertragen. Die Be- und Überwachung der Mietsache übernimmt der Mieter vom Zeitpunkt der Anlieferung bis zum Ende des Abtransports. Die zivilrechtliche Haftung für alle Unfälle, die während der Arbeiten oder während der Mietzeit an oder in der Mietsache eintreten, geht zu Lasten des Mieters. Die Haftung geht bei Anlieferung der Mietsache auf den Mieter über und endet mit der Abfuhr. Der Mieter sorgt für ebenes, waagrechtes Gelände. Eventuelle Folgen, die durch ungeeignetes Gelände oder Bodenbeschaffenheit eintreten können, hat der Mieter zu vertreten.
  5. Der Mieter verpflichtet sich, die feuerpolizeilichen Vorschriften einzuhalten. In der Pop-Up Disco herrscht striktes Rauchverbot. Offene Feuer innerhalb der Pop-Up Disco sind strengstens verboten.
  6. Bei unerwartetem Sturm hat der Mieter die Mietsache unverzüglich abzubauen. Allein der Mieter übernimmt das witterungsbedingte Betriebsrisiko. Eine Garantie für absolute Wasserdichtheit wird nicht übernommen.

§ 8 Stornierungsbedingungen

  1. Stornierungen sind schriftlich vorzunehmen.
  2. Der Mieter zahlt für eine fixe Buchung eine Reservierungsgebühr von 50 Euro. Die Reservierungsgebühr wird auf den späteren Gesamtbetrag angerechnet. Tritt der Mieter von diesem Vertrag zurück, wird diese Reservierungsgebühr nicht erstattet.
  3. Stornierungen bis 15 Tage vor Mietbeginn sind kostenfrei (ausgenommen Reservierungsgebühr).
  4. Bei Stornierungen 14 bis 8 Tage vor Mietbeginn sind 50% des vereinbarten Mietpreises zu zahlen.
  5. Bei Stornierungen 7 und weniger Tage vor Mietbeginn ist der volle Mietpreis zu zahlen.

§ 9 Schlechtwetterregelung

  1. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung bis spätestens drei Kalendertage vor dem geplanten Mietbeginn abzusagen, sofern die Wettervorhersage erhebliche Risiken für den sicheren Betrieb der Pop-Up Disco erwarten lässt (z. B. Unwetterwarnungen, starke Regenfälle, Sturm, extreme Hitze oder Kälte).
  2. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen vollständig zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Mieters, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen.
  3. Der Vermieter wird den Mieter unverzüglich nach Entscheidung über die Absage informieren.

§ 10 Reinigung

  1. Notwendige Reinigungsarbeiten bei starker Verschmutzung und unsachgemäßer Behandlung werden dem Mieter mit 200 Euro berechnet und mit der Kaution verrechnet.

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Mündliche Abmachungen haben keine Gültigkeit. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  3. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Vermieters.



Titz, 19.11.2025